Wir sind Parteienvertreter

13.5.2008 – Der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsfragen hat sich aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der Ausprägung im Markt zum Parteienvertreter und zum Konsumentenschützer im Versicherungsvertrag entwickelt. Der hohe Prozentsatz an Geschäftsbesorgungsaufträgen (Vollmachtsverhältnissen) ist der beste Beweis dafür.

Unser rechts- und wirtschaftberatender Beruf hat sich aus der „Vermittlerecke“ herausentwickelt; bis hin zur Vertretung und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Wir sind der „Wächter“ über die Produkte am Versicherungsmarkt; und haben damit die Chance, uns dementsprechend zu positionieren.

Dies alles wird uns künftig auch die Argumentation zur Courtage- und zur Honorarverrechnung ermöglichen. In der neuen Ausbildung zur Gewerbeberechtigung des Versicherungsmaklers und Versicherungsberaters ist dies bereits berücksichtigt, bis hin zum Fachbereich der „treuhändischen Vertragsverwaltung“.

Unser Fachverbandsobmann Gunther Riedelperger hat dafür gesorgt, dass wir das jetzt österreichweit umsetzen, im Interesse des gesamten Berufstandes. Auch für die Klienten gibt es keine bessere Interessenvertretung. Wir müssen nur selbst aufpassen, dass wir uns nicht immer wieder nur verkürzt darstellen.

KR akad.Vkfm.Kurt Dolezal

KR.Dolezal@CCAEDV.at

zum Leserbrief: „Eigenständigkeit bewahren”.

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