Wir müssen ohnehin Kosten zahlen

3.2.2011 – Zahlscheine und deren Versand fallen unter den Punkt „Kosten“, die wir ohnehin bezahlen müssen, ob nun eine gesonderte Gebühr eingehoben wird oder nicht. Besonders lästig ist die Zahlscheingebühr für jene, die keinen Zahlschein brauchen, sondern elektronisch überweisen. Die Weigerung eines Unternehmen, elektronische Abrechnungen zumindest anzubieten, sollte nicht durch eine zusätzliche Einnahmequelle gefördert werden.

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Christoph Ledel

christoph.ledel@gmx.com

zum Artikel: „Die Zahlscheingebühr ist noch nicht tot”.

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