Wie eine Klage wegen nassen Wassers

29.11.2013 – Ein bisschen kommt mir das so vor, als würde man den Verbund-Konzern klagen, weil das Wasser, das aus der Staustufe rinnt, nass ist. Der OGH hat Recht, sich mit so etwas nicht zu beschäftigen.

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Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@unabhaengigeswirtschaftsforum.at

zum Artikel: „Krankenzusatz-Deckung und Risikoauschluss beschäftigen den OGH”.

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