28.2.2008 – Grundsätzlich ist die Idee, Polizzen online für den Kunden anzuzeigen zu begrüßen, weil damit wahrlich eine Papierflut eingedämmt werden könnte! Jedoch stellt sich die Frage, wie die "Allianz"-Versicherung die geltenden Rechte und Gesetze für den Kunden wahren will, zum Beispiel das KSchG-Rücktrittsrecht des Kunden nach Erhalt der Polizze. Bis dato reicht eine Rücksendung der Polizze mit einem kurzen Zweizeiler des Kunden, zum Beispiel weil sich eine Versicherung bei der Polizzierung mehr als eine angemessene Dauer Zeit lässt, die Polizze auszustellen (wie soll diese Transaktion im "Online"-Verkehr funktionieren?) - oder zum Beispiel §§3, 5, 38 VersVG. Der Versicherungsnehmer ist erst dann verpflichtet, Prämie zu bezahlen, wenn ihm auch der Versicherungsschutz angezeigt wurde; oder wie verhält es sich damit, wenn der Kunde eine nicht dem Antrag entsprechende Polizze ins Online-Konto gestellt bekommt? Und wie verhält sich die Versicherung dem Makler gegenüber? Polizzenprüfung, Risikoanalyse, Deckungsumfang etc.!
Alles gesetzlich vorgeschriebene Pflichten des Versicherungsmaklers für seinen Kunden. Da wir als Versicherungsmakler auch verpflichtet sind, bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen, wie stellt sich die Allianz vor, dass wir als Versicherungsmakler an solche Dokumente herankommen, im Speziellen die nicht selbst vermittelten? Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass, gerade die "Allianz" für angeforderte Polizzenkopien ein Entgelt zu Lasten des Kunden nach § 3 VersVG verlangt!
Andreas Steiner
zum Artikel: „Polizzen: Weg mit dem Papierkram!”.
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