Wie das Amen im Gebet

30.3.2015 – Dass der VKI neben dem Sparbuch bzw. Bausparer nun auf einmal die Fondsgebundene und das Fondssparen anspricht, ist wirklich ungewöhnlich.

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Natürlich kommen wie ’s Amen im Gebet „die enorm hohen Gesamtkosten“ einer Versicherungslösung aufs Tapet. Die nicht gerade niedrigen Kosten des Fondssparens – auch und insbesondere durch KESt. II, AA, Management- und Depotgebühren – werden verniedlicht.

Die Teilzillmerung/lfd. Courtage ist insbesondere bei den Fondsgebundenen seit Jahrzehnten üblich/wird von den Gesellschaften nachdrücklich „empfohlen“.

Friedrich-Karl Ludwig MAS

ludwig@ludwig-lup.com

zum Artikel: „VKI: Ungewohnte Töne zur Lebensversicherung – zum Teil”.

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