Widerspruch zum Versicherungsgedanken

21.10.2010 – Die Zugrundelegung der Gentechnik würde meiner Meinung nach, eigentlich dem grundsätzlichen Versicherungsgedanken widersprechen. Da der Versicheurngsgedanke ja unvorhersehbare Risken in der Zukunft abdecken soll. Basis dafür soll und ist ja auch der aktuelle Gesundheitszustand und die bisherigen, weil bestehenden Erkrankungen. Dazu jetzt eventuelle zukünftige Erkrankungen hinzu zu rechenen widerspricht meines Erachtens nach dem Gleichheitsgrundsatz. Aus diesem Grund sollten ja doch auch die Unisex-Tarife in der Krankenversicherung entstanden sein.

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Gerold Huber

gerold.huber@vdh.at

zum Artikel: „Zugriff auf Gen-Analysen für Versicherungen?”.

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