11.4.2013 – Ehe man sich mit der Problematik näher befasst, solte erst eine wichtige Trennung stattfinden: hie Firmenkunden, da Privatpersonen. Abgesehen von dem ungleich höheren Wissenslevel, wenn es um komplizierte Haftungsfragen, Rück- und Wechselwirkungen oder partielle Ausfälle von Schlüsselanlagen oder Personen geht, versteht der Unternehmer viel eher den Wert einer guten Beratung, wobei die Honorare eben ein Faktor im Kostenbereich sind.
Anders gelagert ist wohl der Fall des Mindestrentners mit Zeitüberschuss oder die alleinerziehende Mutter, die eben so über die Runden kommt. Hier Geld zu verlangen, ist zwar wirtschaftlich notwendig, Freude macht aber so ein Verdienst weniger.
Die Honorarfrage war eigentlich schon zu jener Zeit, als der Berater in Versicherungsangelegenheiten, der schon lange vor der heute obligatorischen Maklerprüfung eine sehr umfasende Fachprüfung ablegen musste, eine eigene Berufssparte auch mit anderer Kammerzugehörigkeit war, geklärt – als Orientierungshilfe galten die Anwaltstarife. Im Übrigen hat sich in der Praxis die individuelle, fallbezogene Lösung am Besten bewährt.
Gerald Winterhalder
zum Artikel: „Wie aufwendig „eine Stunde Beratung“ tatsächlich ist”.
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