Wettbewerbsnachteil

17.8.2010 – Wenn man den Artikel aufmerksam liest, muss man leider feststellen, dass die Treuhänderführung eine eigenartige Auslegung des Maklergesetzes vertritt, ich zitiere wörtlich: „Wir sagen, dass uns Bezahlung für alles gebührt, was mehr ist als die vermittlungsakzessorische Tätigkeit!"“Oder habe ich meine Hausaufgaben nicht richtig gemacht? Wenn dem so ist, dann haben wir einen rigorosen Wettbewerbsnachteil gegenüber den anderen Versicherungsvermittlern, denn diese erledigen viele Dinge, wofür wir Honorar laut den Treuhändern bekommen sollten, das werden unsere Kunden nicht goutieren und die Seite wechseln. So etwas kann nur jemand vertreten, der schon lange selbst nicht aktiv als Versicherungsmakler tätig ist!

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Gerhard Pesendorfer

g.pesendorfer@mbp.at

zum Artikel: „Versicherungen zahlen Honorare an Makler”.

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