Wertloses Urteil

11.11.2016 – Bei diesem Test hätte man gerne auch den Stand des Saturn zum Erdenmond in die Bewertung einfließen lassen können. Ambiente der Filiale und Freundlichkeit des Personals sind mit insgesamt 35% wohl eher als verkäuferische Begleitmaßnahmen denn als Bestandteil einer Beratung zu sehen.

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„Dokumentation, Kostendarstellung zu den empfohlenen Produkten“ wären die für Berater selbstverständlichen Beratungsvoraussetzungen, wenn die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Das hat in einer Bewertung nichts verloren.

„Umfang der Analyse der Situation des Testkunden, Kompetenz der Beratung, passende Produktempfehlung“ – das ist jener Teil, der für den Kunden relevant ist. Nur 40% Anteil in der Bewertung machen das Urteil wertlos.

Christoph Ledel

christoph@ledel.biz

zum Artikel: „Beratungsqualität bei Banken im Test”.

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