Wer saufen kann ...

20.12.2010 – Also, ehrlich gesagt ergibt dieses Urteil für mich keinen vom menschlichen Verstande her begründeten Sinn. Wenn der nüchterne Fahrer seinen betrunkenen Kollegen auf einen der hinteren Sitze angurtet und dieser dann einschläft, wird er sicherlich nicht in einer günstigen Position sitzen oder liegen. Und wenn dann ein Unfall passiert, kann er sich genauso schwer verletzen. Ergo bedeutet das also, dass der Fahrer ständig auf mitfahrende Personen achten muss und diese, wenn sie betrunken sind, nicht mehr selbst für Ihre Handlungen verantwortlich sind. Wer saufen kann, kann auch verantwortlich sein.

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Christoph Mathies

christoph.mathies@iplace.at

zum Artikel: „Tausende Euro Schadenersatz für Promillesünder”.

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