Wer sagt, dass es im Offert sein muss?

19.11.2014 – Nach dem Buchstaben des Gesetzes ist gefordert, dass „Versicherungsunternehmen den Steuerpflichtigen vor Abgabe seiner Vertragserklärung schriftlich zu informieren“ haben ...

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Da steht nicht, dass das beim Offert geschehen muss – „vor Abgabe seiner Vertragserklärung“ kann auch „unmittelbar vor Abgabe seiner Vertragserklärung“ sein, etwa durch Übergabe der Unterlagen vor der Unterschriftsleistung.

Versicherungsunternehmungen – ich bin als Makler weit davon entfernt, sie zu verteidigen, das können die selbst viel besser – sind nicht für den Formulierungspfusch des Gesetzgebers verantwortlich zu machen.

Christoph M. Ledel

christoph@ledel.biz

zum Artikel: „AK: Liste der Kritik an Zukunftsvorsorge-Offerten”.

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