15.6.2010 – Das Mitleid mit gewissen „Kollegen“ hält sich in solchen Fällen in extrem engen Grenzen. Wer Mist schaufelt wird eben auch davon bekleckert. Gerade von einem ausgewiesenen Berater erwartet der Konsument exzellente Fachkenntnisse und objektive Beratung, bei der die Eigeninteressen sicher nicht der Handlungsmittelpunkt sein dürfen. Wenn entsprechende Urteile helfen, die Spreu vom Weizen zu trennen, kann das der ohnedies angeschlagenen Glaubwürdigkeit unseres Berufsstandes nur zu Gute kommen.
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Falsche Beratung kommt Maklerfirma sehr teuer”.
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