Wer macht den zweiten Schritt?

11.10.2012 – Den ersten SChritt, Ungleiches gleich zu behandeln, hat der EuGH mit der Aufhebung der Ausnahmebestimmung in der Antidiskriminierungs-Richtlinie gemacht, auf der die nunmehrigen Unisex-Tarife fußen. Das wird uns noch einige Kopfschmerzen bereiten, und ob die „Konsumenten“ (wer immer die sind) und deren „Schützer“ damit glücklich werden, wage ich zu bezweifeln.

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Grundlage des Versicherns ist meiner bisherigen Kenntnis nach, eine Gefahrengemeinschaft gleichartiger Risken zu schaffen. Tausend gleich alte und Gesunde sind einfach zu kalkulieren, Alter und Gesundheitszustand kann man tariflich variieren. 500 Häuser im Gebirge und 500 neben der Donau und weitere 500 im Voralpengebiet haben aber einigermaßen unterschiedliche Risikokomponenten.

Es ist eine Grundsatzfrage, ob ich die Versicherbarkeit von bestimmten „Katastrophenrisiken“ dadurch gewährleiste (oder wilI), dass ich auch den Haushaltsversicherten im 25. Stock des Millenniumstower „zwinge“, in seiner Deckung auch für Hochwasser und Lawinen zu zahlen.

Jedenfalls öffnet man damit die Büchse der Pandora. Soll ja schon vorgekommen sein – aber man sollte sich dessen auch bewusst sein. Dass die Allgemeinheit auch über andere Steuerungselemente verfügt, um bestimmtes Handeln zu bewirken, sollte auch nicht außer Acht gelassen werden.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@unabhaengigeswirtschaftsforum.at

zum Leserbrief: „Wer macht den ersten Schritt?”.

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