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Wer kennt das nicht!

24.1.2023 – Ein Kunde, der seine eigene Trägheit und sein minimal vorhandenes Interesse an Versicherungen dem Makler anhängen will, das ist doch eine schöne Sache. Wenn hier der OGH anders entschieden hätte, wäre es tatsächlich besser für uns, den Gewerbeschein an den berühmten Nagel zu hängen.

Ansonsten würde womöglich folgendes passieren: Es schneit heute fast in ganz Österreich! Jeder Makler, der seinen Kunden das nicht schon im vorigen Herbst gesagt hat, sollte besser gleich einmal eine Vorsichtsschadensmeldung bei seiner VSH machen, wenn der Kunde heute einen Verkehrsunfall meldet.

Und vielleicht sollten morgen auch gleich alle Lehrer bei deren Versicherung eine Meldung machen, wenn ein Kind sich heute am Heimweg verletzt. Immerhin wird heute sicher das eine oder andere Kind irgendwo am Heimweg ausrutschen und der Lehrer hat es nicht rechtzeitig gesagt.

Dann sollte wieder der Makler des Lehrers seiner VSH eine Meldung machen, wenn sich der Lehrer bei ihm meldet, er hat ja schließlich dem Lehrer nicht gesagt, dass er es seinen Kindern zu sagen hat. Traurig wie sich Österreich entwickelt.

Jürgen Oppelz

juergen.oppelz@fincon.at

zum Artikel: „Kunde reagiert nicht auf Angebot: Haftet Makler?”.

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