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Wer im Glashaus sitzt

21.4.2009 – Jeder normale Arbeitnehmer weiß, dass von seinem Bruttogehalt oft weniger als 50 Prozent übrigbleiben, daher sollte er auch mittlerweile aus dem langjährigen Mediengeschehen wissen, dass auch in Finanzdienstleistungsprodukten Kosten und Gebühren bis zu 50 Prozent und mehr stecken können. Das ist auch beim Bäcker so, beim Lieblings-Supermarkt um die Ecke, in der Disco und – Überraschung – auch bei der geliebten Arbeiterkammer: Wieviel von den AK-Beiträgen gehen in die direkte Vertretung von Arbeitnehmerinteressen??? Wer im Glashaus sitzt ...

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass sich der Anteil der Kosten und Gebühren nicht immer beim Vertragsabschluß verbindlich festlegen lässt. Auch wenn das der AK (mir auch nicht) gar nicht gefällt: Es gibt eben für nichts eine Garantie!

Jeder unabhängige Finanzdienstleister ist in der Lage, die Kosten und Gebühren von Produkten in die Berechnungen zur Zielerreichung zumindest aufgrund aktueller Informationen hineinzurechnen. Die Erfahrung zeigt, dass das Ergebnis viele Kunden entmutigt, weil die Zahlen dann naturgemäß viel höher sind. Möchte die AK dann die Verantwortung dafür übernehmen, dass viele Leute dann gar keine Vorsorge mehr betreiben und eventuell den sich daraus ergebenden Vermögensschaden selbst ersetzen?

Und überhaupt: Ein Bau-Holz-Gewerkschafter, noch dazu vom FSG, als Fachmann für Lebensversicherungen? Da fällt mir nur der § 1299 ABGB ein ...

Akad.FDL Christoph Ledel

christoph.ledel@gmx.com

zum Artikel: „Diskussion um Provisions-Striptease flammt wieder auf”.

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