Wer Haftungen eingeht, muss auch dafür einstehen

17.6.2014 – Es lebte einmal ein Landesfürst. Von vielen wurde er ob seines erfolgreichen Wirkens gehuldigt. Er wollte sein Land zu Reichtum bringen und meinte, dass es auch reich war. Auf dem Weg dorthin ging er viele Haftungen ein und überpfändete sein Land. So weit, so wahr!

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Wer Haftungen eingeht, muss sein Risiko abschätzen. Es kann schlagend werden. Das ist ein eherner Grundsatz bei LLoyds. Es bedarf der Umsicht, die eigenen Haftungsgrenzen einzuschätzen und der Ehre, im Haftungsfall mit seinem Vermögen bedingungslos einzustehen. Vor allem, damit einstehen zu können. Umsicht, Einschätzung, Ehre! Sind diese Begriffe der Politik abhanden gekommen? Das Land hat seine Möglichkeiten überschritten. So ist also der Bund „hineingesprungen“.

Und was jetzt das Einstehen anlangt, die Seite der Ehre, versucht man es halt vorerst mit einem Entschlagungsgesetz und setzt auf die Zeit. Werden Haftungsmöglichkeiten nicht ständig überschätzt? Damals wie heute. Wenn eine kleine Bank, „ein Bankerl sozusagen“, in Schieflage gerät, kann der Haftungsverbund noch einspringen. Aber wie wäre es – damals wie heute – wenn ein Institut zum Beispiel wie „meine Bank“ umfiele? Kann jemals eine einzelne Gruppe für die gesamten Sparbuchhaftungen einstehen?

Übrigens – was ist denn das Haftungskapital eines Landes, des Bundes überhaupt? Doch nur das Vermögen seines Volks, der steuerzahlenden Bürger. Sich daran mit Nullzinsen und vorenthaltenen Steuerermäßigungen zu bedienen, ist noch die sanfteste Therapie. Wenn es nicht reicht, wird man zu härteren Maßnahmen greifen (müssen). Die zurzeit salbungsvollen Worte der Politik sind bis dahin im wahrsten Sinne des Wortes „verschmiert“ worden.

Akad. Vkfm. Paul Veselka

p.veselka@verag.at

zum Artikel: „Uniqa: „Regierung enteignet hunderttausende Österreicher“”.

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