19.9.2008 – Wie bereits bei der so genannten Vermittlerrichtlinie und im WAG erfolgreich umgesetzt, sind maßgebliche Mitarbeiter innerhalb der EU – und das sind letztlich wir alle selbst – ganz offensichtlich der Auffassung, dass die Ausbildungsversäumnisse der Bildungspolitik über wirtschaftliches Grundwissen der Bevölkerung unter anderem durch die dem Unternehmergesetz unterliegenden Kaufleute wie die selbständigen Versicherungsberater mit verpflichtender Gratisberatung geleistet werden soll. Verbunden mit Haftungsverpflichtungen, wenn diese „Aufklärungsarbeit“ nicht mit Kundenprotokoll „gelesen, verstanden und zur Kenntnis genommen“ nachgewiesen werden kann.
Wer anschafft, soll auch zahlen. Die privaten Kunden, wie wir wissen, zahlen bisher dafür nur dann, wenn ein Vertrag „vermittelt“ wurde. Die Mitgliedstaaten, also jeder Staat für sich selbst, sollen, wenn man diese flächendeckenden Bildungslücken schließen will, die Berater dafür bezahlen. Ein kaum umsetzbarer Weg. Öffentliche Versäumnisse auf dem Rücken nicht bezahlter Berater und Unternehmer zu sanieren, ist genauso wenig gangbar.
Ob wie zuletzt am Beispiel Kfz-Rechtschutz oder vor allem bei persönlichen Risiken wie der Pflege und der Berufsunfähigkeit: Versicherungswissen ist volkswirtschaftlich äußerst wertvoll und für das Wirtschaftswachstum ein entscheidender Faktor. Daher kann es dieses Wissen nicht gratis geben. Kein anderer Wissen weitergebender Beruf lässt sich derartige EU-Possen gefallen. Wir auch nicht mehr
Mag. Walter Michael Fink, Versicherungsmakler
zum Artikel: „Vermittler sollen Information ausbauen”.
Manfred Taudes, NÖ-Fachgruppenausschußmitglied - Eigene Versicherungsmaklerkammer. mehr ...
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