7.3.2008 – Wenn transparent, dann richtig. Ich weiß noch ganz genau, dass in vielen Sparten ein Drittel Verwaltungskosten von den Prämien, die der Rückversicherer erhielt, abgezogen wurden und für den Rest waren dann auch noch 3 bis 5 Prozent Provision zu zahlen. Dafür hat aber der Rückversicherer de facto die Schäden bezahlt, der Eigenbehalt war meist minimal.
Also wenn Kostentransparenz, dann vollständig!
Ing. Gerald Winterhalder
zum Leserbrief: „Alle Verwaltungskosten offen legen”.
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