Wenn sich der erste Fallschirm nicht öffnet ...

19.5.2014 – Jetzt kann man es besser verstehen, warum erfahrene Springer immer einen zweiten Fallschirm mit sich führen – nicht so selten ist auf den ersten kein Verlass, er öffnet sich einfach nicht ...

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Man hat manchmal bei Rechtschutzverträgen den nicht ganz unbegründeten Verdacht, dass man sich beim Anbieten großzügiger Deckungen nicht so genau im Klaren war, wo die Deckung beginnt, was sie umfasst und wo sie endet. Die Folge: oft ein grausliches Herumgefeilsche mit nicht immer sattelfesten Referenten.

Dazu kommen noch oft krasse Unterschiede zwischen den Deckungsgrenzen einiger Gesellschaften und merkwürdigerweise gerade dort, wo gar keine großen Kosten mehr anfallen können.

Besonders achtgeben soll man auch bei der Konvertierung älterer Verträge. Zu gerne nehmen Versicherer in dem „neuen Superprodukt“ wichtige Bausteine, zum Beispiel die Deckung bei gewissen Fehlberatungen, heraus.

Ein potenzieller Kunde ist gut beraten, für ihn unklare Punkte vor dem Vertragsabschluss genau zu besprechen und eventuell das auch bestätigen zu lassen – wesentlich angenehmer als ein Streit im Schadenfall.

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Rechtschutz, Vorvertraglichkeit und Obliegenheiten vor OGH”.

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