Wenn ’s zu spät ist ...

10.12.2012 – Seit Monaten reden wir uns zwar alle den Mund fusselig, realisieren werden ’s unsere Klienten aber erst, wenn ’s zu spät ist.

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Übrigens, sowohl die Richtlinie 2004/13/EG wie das EuGH-Urteil vom 1. März 2011 (AZ: C-236/09) ignorieren die Einschränkung der Vertragsfreiheit, die Quersubventionierung des einen Geschlechts an das andere und unterlaufen versicherungsmathematische Maxime; von den neagiven vertrieblichen Auswirkungen ganz zu schweigen.

Schon weiland M.T. Cicero wusste: Summum ius, summa iniuria („Höchstes Recht [kann] größtes Unrecht [sein]“).

Friedrich-Karl Ludwig MAS

ludwig@ludwig-lup.com

zum Artikel: „Erste Analyse: Unisex-Tarife teils empfindlich teurer”.

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