13.7.2012 – Analog zur Haushaltspolizze sind einzelne Versicherungsnehmer der Ansicht, auch die Rechtsschutzdeckung müsse „ein G'schäft sein“ und zumindest die bezahlten Prämien einspielen. Viele glauben auch, der Argumention der AK/desVKI in Sachen Vermögensanlageschäden folgen zu müssen. Probieren wird man ’s ja dürfen, insbesondere, wenn das Prozessrisiko gegen null zu gehen scheint.
Friedrich-Karl Ludwig MAS
zum Artikel: „Arag: Es wird deutlich mehr geklagt”.
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