Wenn, dann nur für alle und mit Dumping-Schranke

21.2.2012 – Die Umfrageergebnisse zeigen, dass das laufende Modell der Leistungsabgeltung durch Provision eine entsprechende Mehrheit hat. Ein Umstieg auf ein, auch unter Kunden unbeliebtes, Honorarmodell müsste jedenfalls für alle Vertriebswege bindend sein – es dürfte keine Schlupflöcher/Quersubventionierungen für den gebundenen (halbfreien) Vertrieb geben, sonst würde eine eklatante Benachteiligung des Versicherungsmaklerstandes eintreten. Denn als Kunde, dem die Unterschiede der einzelnen Versicherungsangebote wohl nicht auf den ersten (und auch nicht auf den zweiten) Blick auffallen, würde ich mich auch für das vermeintlich günstigere Angebot erwärmen lassen (wie gesagt, ohne die Nachteile zu erkennen).

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Jedenfalls wäre bei einem Honorarmodell meiner Ansicht nach ein Mindestsatz (pro Kunde, pro Sparte) einzuführen, um Dumping zu verhindern und eine entsprechende Beratungsleistung zu gewährleisten – nach oben hin könnte ich mir eine freie Gestaltung vorstellen (mehr nachvollziehbare Leistung, höheres Honorar). Eine gesetzliche Regelung wäre ebenfalls vorstellbar – in Anlehnung an das Anwaltstarifgesetz.

Allerdings glaube ich, dass bei Gleichstellung der Beraterentlohnung für alle der gebundene Vertrieb wohl keine Freude hätte – denn dann würde ich mich als Konsument wohl durchaus eher an den ungebundenen Versicherungsmakler wenden – ob das die Versicherer freuen würde?

Horst Reichmann

office@hrv.at

zum Artikel: „Wie viel Zuspruch das Honorarmodell bei Maklern findet”.

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