Wenig Lust auf mitgeschleppte negative Risiken

12.12.2014 – Hier klafft meist eine riesige Wissenslücke, will man die Hintergründe und möglichen Abläufe bei der Idee einer Geräteversicherung befriedigend lösen. Wir haben es hier mit Massenprodukten begrenzter Lebensdauer, die noch dazu oft rasch von neuen Gerätegenerationen eingeholt werden, zu tun. Service und Repaturleistungen sind oft schwer erreichbar, weil ausgelagert, und sie sind teuer, gekauft wurde oft im Internet.

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Der Rahmen der Versicherbarkeit ist mit dem Satz „unvorhergesehen und plötzlich“ schon relativ klar abgesteckt. Doch den Nachweis, dass zum Beispiel der Ausfall eines Netzteils auf „elektronischen Verschleiß“ – den gibt es nämlich sehr wohl – zurückzuführen ist, kann man nur mit sehr hohen Kosten erbringen, also gar nicht. Und schon habe ich eine Grauzone, einen Ermessensspielraum für Schadenbearbeiter verschiedenster Qualifikation ...

Eine relativ klare Abgrenzung ist der Passus: „gedeckt sind nur Schäden, die ohne Hilfsmittel mit freiem Auge sichtbar sind“. Patentlösung ist es aber sicher keine in Fällen, bei denen die Obhut mit der Marktpäsenz eines Nachfolgemodelles abnimmt.

Als Makler sollte man den Kunden darauf hinweisen, dass sich speziell innere Schäden an E-Geräten in der Regel in einem überschaubaren Bereich abspielen, irgendwie vorhersehbar sind und in der Risikopyramide ganz unten rangieren.

Somit sollte die Deckung aus der üblichen Haushaltsversicherung samt indirektem Blitzschlag weitgehend reichen, bei einem so genannten „Umlageverfahren“, wie es manche E-Geräte-Versicherungen sind, ist nämlich auch die Bereitschaft des Versicherers, ein negatives Risiko weiter mitzuschleppen, nicht sehr ausgeprägt. Verständlich, oder?

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „AK testete Geräteversicherungen im Elektrohandel”.

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