18.8.2008 –
Die Urteile mancher Gerichte sind mehr als weltfremd, nämlich eindeutig tendenziös. Scheinbar kapieren die pragmatisierten Beamten nicht, dass hier ja eine umfangreiche Leistung voran gegangen ist und diese Leistung nunmehr die – vielleicht etwas schlitzohrige – Kundin in die Lage versetzt, selbst eventuell provisionsfrei einen anderen Vertrag abzuschließen.
Wäre interessant zu erfahren, ob das selbe Gericht auch die Beratungsleistung eines Advokaten oder gar einen verlorenen Prozess ebenso beurteilt.
Ein weltfremder Richter hatte kürzlich behauptet, ein Blitzschaden an einen 15 Jahre alten Kühlschrank wäre nicht ersatzpflichtig, weil das Gerät zu alt sei. Das hätte faktisch zur Folge gehabt, dass man periodisch alle versicherten Gegenstände prüfen und ständig neue Versicherungen hätte bilden müssen.
Die Instanz war klüger und hat den Unsinn, der allerhand auf den Kopf gestellt hätte, aufgehoben.
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Lebensversicherung: Keinerlei Entgelt bei Rücktritt”.
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