4.7.2014 – Der OGH ist leider in manchen Dingen weltfremd und als Brillenträger kann ich es vermutlich besser beurteilen, ob es um das Wohlbefinden geht oder nicht. Wenn der Polizist in einem Einsatzfall im Winter aus der Kälte kommt und in einen warmen Raum tritt, ist er für einige Zeit durchaus behindert, da in der Regel die Brille beschlägt (ist ein physikalisches Phänomen), und es kann durchaus gefährlich sein.
Außerdem wären auch noch die Kosten zu berücksichtigen, die spielen aber in den meisten Fällen leider bei der Sozialversicherung deshalb keine Rolle, da leider keine Gesamtkostenrechnung angestellt wird.
Erwin Josef Sari
zum Artikel: „Brillen, Linsen, Lasern – was zahlt die Kasse?”.
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