Weit weg von jedweder Kenntnis

24.10.2011 – Es ist geradezu erschütternd, welche Ansinnen unter dem ehrenhaften Mantel des Vermeidens von Behinderten-Diskriminierung und mit dem drohenden Damoklesschwert eines Beschwerdeverfahrens da veröffentlicht werden. Wie soll eine freiwillige Risikogemeinschaft ohne Risikofragen auskommen? So wenig, wie man ein bereits brennendes Haus versichern kann, kann man bereits bestehende Leiden versichern (einzelne Ausnahmen dazu ändern nichts am Prinzip).

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Die Proponenten verwechseln leider wieder einmal private Versicherungen mit der gesetzlichen Sozialversicherung. Wenn jeder Dienstnehmer und jeder Selbstständige der Versicherung beitreten muss, dann kann ich bestehende Erkrankungen natürlich decken. Wenn das bei freiwilligen Verträgen passiert, schaffe ich hingegen sofort ein negatives Kollektiv (oder will man private Versicherungen obligatorisch machen?).

Wohlgemerkt – ich habe allergrößtes Verständnis für die Unterstützung Behinderter. Als Sachwalter eines schwer behinderten Familienangehörigen kenne ich durchaus die Schattenseiten dieses „ungerechten“ Schicksals der Betroffenen. Aber wie stellt man sich das praktisch vor – müssen Versicherungen dann jedwede Tarifgestaltung fallen lassen? Waren die Unisextarife die Büchse der Pandora? Es ist immer wieder erstaunlich, mit welchem Sachverstand unsere Volksvertreter politisches Kleingeld wechseln wollen.

Ja – Behinderte gehören unterstützt. Zunächst einmal soll der Bund sich nicht von der Einstellung freikaufen – das wäre die erste politische Aufgabe. Und ansonsten gibt es die Absicherungen in den Pflichtversicherungen, und wenn das nicht reicht, dann steht als Steuerungsintrument die Steuergesetzgebung zur Verfügung. Mit Freibeträgen oder Förderungen. Beide Systeme sind „gerecht“ – weil alle beitragen müssen. Der vorliegende Vorschlag ist hingegen einfach – Unsinn!

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Nationalrat will Versicherungen auf Behinderten-Gerechtigkeit prüfen”.

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