8.10.2008 – Eine wahrhaft weise Entscheidung eines Gerichtes, denn die Bedingungswerke sind oft tatsächlich so abgefasst, dass selbst der Experte rückfragen muss, wie dann das gemeint sein könne. Dazu kommt noch die Mentalität mancher SchadenbearbeiterInnen, „ablehnen was nur geht, die Kunde kann sich ohnedies nicht wehren“. Höhepunkt: „Der Autoradio ist ein audiovisuelles Gerät" (das legt sogar schriftlich aus NÖ vor..).
Anläßlich einer Tagung in der Schweiz habe ich mich gewundert, wie dünn z.B das Regelwerk in der Feuerversicherung ist. Die Antwort: „Schauen Sie, der Kunde weiß, was er zu bekommen hat – und das bekommt er. Bei uns leider undenkbar.
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Gericht rüffelt irreführende Vertragsklauseln”.
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