Was zählt eine Kunden-Unterschrift eigentlich noch?

5.10.2011 – Wozu benötigt man dann noch eine Unterschrift vom Kunden auf Anträgen? Mag sein, dass der Berater den Kunden nicht umfangreich über die Veranlagung informiert hat und soll sich auch der Kunde nicht ganz im Klaren gewesen sein, was er unterschrieben hat, doch wenn dieses Urteil durchgeht, dann können sich die Vermittler zukünftig auf eine Klageflut freuen.

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Es kann doch nicht sein, dass ein mündiger Bürger, der weder entmündigt oder ähnliches ist, einen Vertrag unterzeichnet und keinerlei Verantwortung dafür trägt.

Ich bin kein Fan von diversen Strukturvertrieben, doch mittlerweile geht die Hatz auf AWD und Co. zu weit! Es stellt sich dabei schon die Frage, ob die Gerichte hier tatsächlich objektiv urteilen oder ob sie sich mittlerweile von den Medien beeinflussen lassen. Denn in diesem Fall geht meiner Meinung nach schon hervor, dass sich der Kunde die Unterlagen nicht einmal durchgelesen hat und dann soll der Kunde keine Selbstverantwortung dafür tragen?

Das Konsumentenschutzgesetz ist von großer Bedeutung, doch es darf nicht dazu führen, dass man den Konsumenten als entmündigte Person behandeln muss und, egal wie viele Dokumente man sich vom Kunden unterschreiben lässt, diese dann vor Gericht keine Rechtsverbindlichkeit haben.

Fazit, leider übernehmen wir den amerikanischen way of life und wohin dies führt, sehen wir ja, denn dort muss ja auch der Kunde darauf aufmerksam gemacht werden, dass er sich beim Trinken einer Tasse heißen Kaffe den Mund verbrennen kann.

Johann Nowak

hansnowak@inode.at

zum Artikel: „Die Unbeschlagenheit von Kunden und ihre Folgen für Berater”.

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