Was will die Behörde wirklich?

6.2.2014 – Der Preis darf nicht das alleinige Kriterium sein ... Das ist natürlich ein Argument, nur, wie stellt sich die Behörde einen vernünftigen (und seriösen) Vergleich vor?

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Ich kann ja wohl nur einen bestimmten Kriterienkatalog je Sparte abarbeiten, um auf Basis der Auswertung einen Versicherungsvergleich zu erhalten. Wenn das Vergleichsprogramm seriös programmiert worden ist, besteht das Ergebnis aus (zumindest) gleichen Leistungen (Kriterienkatalog) plus allenfalls einzelnen „Goodies” und einem Preisvergleich. Und das ist ein sinnvoller Vergleich!

Alle anderen Vergleiche, wie etwa Tabellenwerke mit Bedingungen der einzelnen Gesellschaften etc., sind für Fachleute schwierig zu handhaben, für Laien aber gänzlich ungeeignet – also was will die Behörde wirklich?

Dass Abhängigkeiten von Versicherungsgesellschaften etc. offenzulegen sind, sollte eigentlich klar sein, aber es gibt vereinzelt so genannte hausintern erstellte Versicherungsvergleichsrechner, wo dann – welch Zufall – jene Gesellschaft meist die günstigste ist, wo der meiste Umsatz geschieht.

Das Problem bei solchen Vergleichen ist, dass der Profi das Ergebnis leicht richtig zu deuten weiß, der Laie aber nicht; somit sollten Versicherungsvergleiche sehr genau darüber Auskunft geben, welche „Sonderaktionen“ (auch) hinterlegt sind.

Wirklich gute Versicherungsvergleiche kenne ich wenige, wirklich Vertrauen habe ich eigentlich nur zu einem – den gibt es aktuell aber nur für Makler ...

Michael Hantsch

michaelhantsch2@yahoo.de

zum Artikel: „So sollen Online-Versicherungsvergleiche aussehen”.

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