Was will der VKI eigentlich?

30.7.2012 – Ich frage mich, was eigentlich der VKI will! Auf der einen Seite wird moniert, dass sich die jeweiligen „Berater“ nicht ordentlich darstellen. Auch hier finde ich es seltsam, wenn man in etlichen Beratungsgesprächen nicht einmal eine Visitenkarte bekommt. Aber dann! Makler dürfen eben „nur“ Lebens- und Pensionsversicherungen verkaufen. Agenten „nur“ die Produkte des Versicherers, mit dem sie zusammenarbeiten. Banker auch „nur“ die eigenen Produkte.

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Dass nun die Banker berechtigt eine Rüge bekommen, verstehe ich noch, denn diese könnten, angefangen von Staatsanlei(c)hen bis hin zum Goldminenfonds alles anbieten. Warum aber Makler und Agenten kritisiert werden, die sich an ihre Gewerbeberechtigung halten und Produkte anbieten, die sie auch anbieten dürfen, entzieht sich meiner Logik.

Zur Bedarfsermittlung. Ein Kunde kommt zu mir und möchte um 100,- etwas abschließen. Somit, denke ich, ist das Wissen über sein Einkommen nicht mehr relevant. Er selbst hat beschlossen, sich 100,- leisten zu können und zu wollen.

Dass es im Sinne einer Risikostreuung Sinn machen kann, zu wissen, was er hat, betrifft eigentlich nur den Vermögensberater und Banker. Dem Agenten und Makler kann es egal sein, da er ohnedies nur ein Produkt anbieten kann. Somit fängt er auch mit dem Wissen wenig an. Die Laufzeit ergibt sich gerade bei einer Pensionsvorsorge selbst – das Pensionsantrittsalter +/- 5 Jahre.

Was mich wundert, ist, dass Agenten und Versicherungen in einen Topf geworfen wurden und dass alle eine Beratung erhielten. Kunden, die „freiwillig“ kommen, um 100,- zu sparen, sind zirka so auffällig wie ein rosa Elefant in der Innenstadt.

Horst Bühringer

office@horstbuehringer.at

zum Artikel: „VKI testete Beratungsqualität von 40 Beratern”.

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