Was soll daran noch attraktiv sein?

25.11.2010 – Die Veranlagungen liegen im Ermessen der VU, offengelegt muss gar nichts werden, s. OGH in einer kürzlich hier veröffentlichten Entscheidung. Von einer Prüfung der Veranlagungsvorschriften durch die FMA bemerkt man nichts. Die Gewinnzuteilungen gegenüber den Prognosen sind um bis zu 50 % verkürzt. Wo sind die vielen guten Renditejahre vor dem EU-Beitritt geblieben. Wie der Verbraucherpreisindex zustandekommt ist höchst merkwürdig. Diese Vorkommnisse sind allesamt nur durch den ungezügelten Neoliberalismus und dem (bewussten) Versagen der staatl. Ordnungspolitik erklärbar. Von Attraktivität als Altersvorsorge kann ja wohl keine Rede sein.

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Prok. Gerhard Plischek

gjplischek@tresky.net

zum Artikel: „FMA senkt Garantiezinssatz in der Klassischen”.

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