Was (nicht) offenzulegen wäre, liegt klar auf der Hand

5.7.2012 – Versicherungsagenten sind als Händler Provisionsempfänger, Makler dagegen Honorarempfänger von ihrem Auftraggeber, dem Kunden, so einfach sollte man das sehen. Dass das Honorar dem Kunden mitgeteilt werden muss, liegt klar auf der Hand. Die Mitteilung des Gewinns in Form von Provisionen ist im Handel nicht vorgesehen.

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Franz Hasenberger

hasenberger@chello.at

zum Leserbrief: „Wenn von der Provision nur ein Butterbrot bleibt”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Johann Nowak - Es kann schnell auch Agenten treffen. mehr ...

Marcel Mittendorfer - Provision ist nicht Gewinn. mehr ...

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