Was ist mit früheren Schäden?

5.5.2010 – Was hilft ein gutes Ein-Personen-Rechtsschutz-Produkt, wenn wichtige Rahmenbedingungen nicht passen? Viele Ein-Personen-Unternehmen sind Neugründungen und die neuen Unternehmer hatten in vielen Fällen vorab oft über viele Jahre bereits eine Privat-Rechtsschutz. Daher ist es ein Muss eine entsprechende Klausel zu vereinbaren, dass auch Schäden, die in die Laufzeit des privaten Vorvertrags fallen und nach Ablauf der Nachhaftung des Vertrages eintreten. Denn andernfalls wird der Kunde nicht viel Freude haben, wenn Sie Ihm erklären, dass er dann plötzlich für alle privaten Streitfälle, die Ihren Ursprung vor Beginn der neuen Versicherung, nicht mehr versichert sind.

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Ich wollte dieser Tage die entsprechende Klausel, die von den meisten Versicherungen ohne Problem akzeptiert wird, bei einem neuen EPU-Rechtsschutz-Vertrag bei der Zürich vereinbaren. Allerdings bot die von der Zürich angebotene Klausel entsprechenden Schutz nur für zwei Jahre und da gilt ja so und so noch die Nachhaftung der bisher bestehenden Privat-Rechtsschutz. Somit mag Legal4one durchaus ein gutes Produkt sein, doch kann es nur jenen Kunden empfohlen werden, die bisher keine Rechtsschutz-Versicherung hatten.

Gerald Layr - Maklerteam

gerald.layr@maklerteam.at

zum Artikel: „Rechtsschutz für Ein-Mann-Firmen”.

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