Was ist mit E-Banking – und Barzahlung?

4.4.2011 – Da keines meiner Suchprogramme den Begriff „Zahlschein“ in den Richtlinien gefunden hat, wird also davon abgeleitet, dass wenn es in den Richtlinien nicht vorkommt, ist es kein Zahlungsinstrument?! Nun wäre aber der Umkehrschluss: „Wenn Zahlschein kein Zahlungsinstrument, wieso ist es dann in den Antragsprogrammen als Zahlungsart vorgesehen?“ Und das E-Banking? Das wäre zwar ein Zahlungsinstrument laut Richtlinien, doch das wiederum gibt es in den Antragsprogrammen nicht, denn hier wird die Zahlschein-Version verwendet und mit Gebühr beglückt.

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Eigentlich kann jeder Konzern nur hoffen, dass die Kunden nicht auf die Idee kommen, dass sie alles wieder bar bezahlen wollen. In unserem Bezirk gibt es einen älteren Herrn, der darauf besteht und regelmäßig bei der EVN anklopft und seine Gebühr in bar zur Einzahlung bringt und das ist gesetzlich noch so verankert, dass einem dazu die Möglichkeit gegeben sein muss!

Raimund Andexlinger

soul6@tmo.at

zum Artikel: „Für die Zahlscheingebühr wird es enger”.

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