8.6.2012 – Sie kennen den Spruch: Das Glas ist halb voll oder das Glas ist halb leer! Die Pessimisten reduzieren die Berechtigung für die Zukunftsvorsorge immer auf die staatliche Prämie.
Was ist mit der optimistischen Sichtweise? Ja, es gibt noch eine staatliche Förderung – diese Förderung soll aber nicht der Vorsorgezweck alleine sein! Denke, wir Österreicher haben einen Vorsorgebedarf für unseren Lebensabschnitt in der Pension. Unabhängig von der staatlichen Förderung. Daher sehe ich eine Berechtigung für die Zukunftsvorsorge.
Ob die Lockerung der Vertragsbindung unterm Strich dem Kunden hilft oder nicht, wird jeder Kunde für sich entscheiden müssen – denn der Ertrag wird durch eine permanente Vertragskündigung und den oftmals versprochenen Neuvertrag letztendlich nicht besser.
Gottfried Schuller
gottfried.schuller@vba.volksbank.at
zum Artikel: „Zukunftsvorsorge: Wann man doch vorzeitig aussteigen kann”.
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