9.10.2008 – Hierzu stellt sich für mich auch noch die Frage, wie es dann mit der Absicherung der Haftung bei dieser Berufsgruppe aussieht, wenn sie – lassen wir einmal die Frage legal oder nicht außer Betracht – Vollmachten entgegennehmen und dann einen Schaden verursachten, der bei einem Versicherungsmakler aus dessen Berufshaftpflicht gedeckt wäre?
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Leserbrief: „Selbstentmündigung des Kunden durch Vollmacht?”.
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