29.6.2010 – Dazu würde ich den Gedanken doch gleich weiter führen, wie es im Zusammenhang mit den Provisionen aussieht! Dauerrabatt ist Teil der Prämie und die Provision teilt das Schicksal der Prämie. Das würde dann bedeuten, dass bei bezahltem Dauerrabatt Provision geflossen ist (es gibt ja Versicherungen, wo das gemacht wurde bzw. wird, mehr oder weniger) Wenn dann die Versicherung den bezahlten Dauerrabatt an den Kunden rückzahlen muss: Kommt es dann auch zu einer Provisionsrückforderung oder wenn die Dauerrabattübernahme rückgängig gemacht wird, kommt es dann zu einer Provisionsnachzahlung ?
Wird sicher noch eine spannende Geschichte. Ich stehe positiv zu diesem Urteil und stimme dabei der Stellungnahme zu: „Service und Betreuung machen die Kundenbindung und nicht der Dauerrabatt.“
Raimund Andexlinger
zum Leserbrief: „Schlummernde Forderungen”.
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