Warum soll ein Milliardär Gesetze verletzen?

12.8.2010 – Es ist eine – unrühmliche – Sitte, wenn man zivilrechtlich nicht weiterzukommen glaubt, das Strafgesetz zu bemühen und, wie im gegenständlichen Fall, auch noch das angelsächsische Rechtssystem in Anspruch zu nehmen. Ein zivilrechtlich gestütztes Rückgriffsrecht auf ihn, seine Bank und die Organe von MEL wird Julius V. wohl bei der Übernahme durch Gazit/Citigroup (Letztere hat übrigens selber Butter am Kopf: http://www.foonds.com/article/7579) vertraglich ausgeschlossen haben. Eine Frage wird seit Jahren nicht gestellt: warum soll jemand, dessen Privatvermögen auf mehrere Milliarden Euro geschätzt wird, sich veranlasst sehen, sehenden Auges Gesetze zu verletzen? Auch die heimische Staatsanwaltschaft sucht und sucht, offenbar vergebens. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass im zunehmend scharfen Bankenwettbewerb, insbesondere im Veranlagungssegment, die vier großen den vielen kleinen Instituten liebend gern das Lichterl ausblasen möchten!

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Friedrich-Karl Ludwig, MAS

ludwig@ludwig-lup.com

zum Artikel: „Kampf der Giganten in der Causa MEL”.

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