Warum soll ein „Mengenrabatt“ grundsätzlich schlecht sein?

15.6.2011 – Warum soll eine Vereinbarung, die die Abnahme einer gewissen Warenmenge (oder Dienstleistung) mit einer Art „Mengenrabatt“ beloht, grundsätzlich schlecht sein? Man würde einen Kaufmann, der eben bei zwei Kisten Bier einen besseren Einzelpreis verrechnet, wohl kaum verteufeln, also warum gerade in unserer Branche?

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Der Kunde hat ja die Möglichkeit, kurzfristige Verträge abzuschließen, die sind aber dann teurer, schon allein deswegen, weil sich der Verwaltungsaufwand (sic!) eben auf einen viel kürzeren Zeitraum kumuliert. Das muss man berücksichtigen, wenn man schon über Kosten referiert.

Was gehört, ist eine klare, einheitliche und kundenbezogene Regelung, die leicht verständlich die Bedingungen aufzeigt. Man darf ja bei dem Thema nicht vergessen, was gewinnt ein Kunde, der alle Jahre seinen Versicherer wechselt denn unterm Strich? Soll er auch jedes Jahr den Arzt oder Friseur wechseln?

Die Befindlichkeiten von Vermittlern zweifelhafter Motivation, die diese ständigen Wechsel mit hoher Wahrscheinlichkeit nur zum eigenen Vorteil nutzen, sollten nicht Triebfeder sein, eine Prämienverbilligung für längere BIndung einfach abzuschaffen.

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Dauerrabatt-Rückforderung: Schluss mit dem Kuriosum!”.

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Othmar Kurz - Deutschland zeigt, dass es auch anders geht. mehr ...

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