Warum nicht mit dem Hauptversicherer?

27.4.2011 – Hier will sich wohl jemand „die Rosinen aus dem Kuchen picken“ – warum nicht einen ordentlichen Vertrag mit dem Hauptversicherer, schließlich geht es hier ja nur um maximal vier Millionen plus. Im Schadenfall ist der Kollege (die Kollegin) ja weiterhin zunächst von der Grunddeckung abhängig, nur dass ein zweiter Versicherer ev. mitspielen muss – somit ist aber zum Beispiel sowohl die Grundentscheidung, ob Deckung besteht, als auch die Wahl des Anwaltes Sache des Grundversicherers, dessen Effizienz ja inzwischen von den Kollegen wahrgenommen wird.

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Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Mehr Haftungsschutz für Makler”.

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