Warum machen wir uns das Leben so schwer?

17.1.2011 – Meiner Meinung nach gehört die Fondsgebundene Lebensversicherung auch in die Beratung eines Versicherungsmaklers bzw. Versicherungsagenten und nicht alleine den Vermögensberatern überlassen. Es gab von einer Kollegin den Vergleich mit den Gas-Wasser- und Sanitärinstallateur, der zusätzlich den Lehrberuf des Heizungsinstallateurs dazulernen kann. Ich selbst habe den Beruf des GWZ Installateur vor langer Zeit erlernt und weiß nicht, wie sich heute die Lehrlingsausbildung zusammensetzt, doch in meiner Zeit habe ich im vierten Lehrjahr die Heizungsausbildung absolviert und dieses eine Jahr war für das komplexe Thema meiner Meinung nach nicht ausreichend.

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Abgesehen davon, wissen wir alle, dass man sich nach der Lehre sowieso ständig weiterbilden muss um in unseren Fall die Beraterqualität aufrecht erhalten zu können und so am Markt überhaupt bestehen zu können. Ein Kollege aus der Vermögensberaterseite brachte den EInwand, dass in der aktuellen 18-tägigen Seminarreihe zur Ausbildung des Versicherungsmaklers die Fondsgebundene Lebensversicherung an nur einen Tag unterrichtet wird und man sich in dieser kurzen Zeit das Wissen nicht aneignen kann. Ich frage mich aber umgekehrt, wie kann dann ein Vermögensberater, der im Maklerkurs sitzt, in einen Tag die gesamte Kfz-Versicherung (Haftplicht-, Kasko- und Insassenunfall) oder die Rechtsschutzversicherung erlernen? Hier nehmen es dann die Vermögensberater wenn es um ihren Vorteil geht nicht so genau, denn auch die einzelnen Versicherungssparten werden im Kurs an nur einen Tag unterrichtet! Das ist aber dann ok? Wie stehen dann die vielen Ex-Struktur-Berater zum Thema Nachsicht oder nebengewerblicher Tätigkeit nach §137 2(a)Pkt.3, die ohne einer qualifizierten Versicherungsausbildung zum Erwerb einer Maklerberechtigung kommen? Wie ist es mit den vielen Vermögensberatern, die das Gewerbe als Versicherungsagent in Form der Nachsicht erworben haben. Gibt es hier einen qualifizierten Zugang und eine qualifizierte Beratung?

Ich stelle mir die berechtigte Frage, warum ich nun von einen Tag auf den anderen auf einmal keine Fondsgebundene Lebensversicherung mehr anbieten darf! Ich vertrete auch eher die Meinung, dass man etwas Bewährtes nicht mit aller Gewalt verwerfen soll, denn schließlich waren es die abstrakten Veranlagungsformen, die sogenannten todsicheren Anlagen, die dann das veranlagte Vermögen der Kunden ins Schwanken gebracht haben und nicht eine konservativ veranlagte Fondsgebundene Lebensversicherung.

Wenn wir so weiter machen, dann werden wir bald so weit gehen, dass man dann für jede Sparte eine eigene Ausbildung über ein halbes Jahr mit anschließender Prüfung machen muss. Wenn man Glück hat und mit 20 rechtzeitig mit diesen Lehrgang beginnt, kann man dann mit ca. 40 den Versicherungsmakler vollständig ausüben, vorausgesetzt man kann sich dies als Unternehmer über den Zeitraum auch leisten.

Es ist schon richtig, dass man die Qualität unseres Berufsstandes erhöhen soll, doch eine Fondsgebundene Lebensversicherung aus der Beratung des Versicherungsmaklers heraus zu nehmen, ist meiner Meinung nach in der Praxis nicht durchführbar. Denn im Beratungsgespräch kommt dann sehr oft die Frage vom Kunden was ist der Unterschied zwischen einer Klassischen und einer Fondsgebundenen Lebensversicherung.

Johann Nowak

hansnowak@inode.at

zum Artikel: „So könnte der Beratermarkt aufgeteilt werden”.

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