Warum kein Rettungsring für Versicherungsagenten in Not! Es freut uns zu lesen, dass sich der Gesetzgeber der sozialen Absicherung von Selbstständigen verstärkt annimmt! Die Einrichtung einer gesetzlichen Arbeitslosenversicherung auf freiwilliger Basis ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch Basis jeder sozialen Absicherung ist Rechtssicherheit - eine Rechtssicherheit, die den österreichischen Versicherungsagenten seit Jahren vom Gesetzgeber verwehrt wird: Zwar ist richtig, dass wir Versicherungsagenten seit 2006 auch formal in das Handelsvertretergesetz integriert sind, früher brauchte es die "Krücke" über die analoge Anwendung, doch mit durchwegs zahnlosen Bestimmungen. Der Ausgleichsanspruch, immerhin ein zwingendes Recht, ist mit einer Jahresprovision gedeckelt - in Deutschland mit dem dreifachen Betrag. Noch unbefriedigender ist die Situation bei der Weiterzahlung der Vermittlungsprovision nach Beendigung des Agenturvertrages. Diese kann in jedem Agenturvertrag rechtsgültig verändert werden! Der Praktiker weiß: Wird die Provisionsverzichtsklausel nicht unterschrieben, gibt es einfach keinen Agenturvertrag. Wir fordern nichts Unbekanntes! Sowohl der angestellte Außendienst (siehe §6 Kollektivvertrag) als auch die Makler haben die Provisionsweiterzahlung! Warum wird das 10.000 Versicherungsagenten vorenthalten? - Hier ist die (Sozial-)Politik gefordert!
IVVA Interessenverband der Versicherungsagenten
Bahnhofsplatz 3 2340 Mödling
IVVA Team
office@ivva.at
zum Artikel: „Rettungsring für Betriebe in Not”.