Warum die permanenten Verrenkungsversuche?

20.7.2011 – Jede Dienstleistungsform hat ihre Berechtigung, solange sie die Interessen und Grundwerte der Kunden wie des Zivilrechts wahrt. Ein Grundwert für den Kunden ist die Transparenz der Rechtsstellung des Beraters. Diese kann nur auf den Grundwerten des Zivilrechts aufbauen.

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Agenten sind Erfüllungsgehilfen eines Auftraggebers, hier eines einzigen Versicherers. Beim Makler ist der Auftraggeber der Kunde. Schon die Zulässigkeit, je nach Versicherungssparte Agent mehrerer Versicherer zu sein, weicht diesen Grundsatz auf. Umso mehr, wer als Agent beansprucht, gegenteilige Interessen mehrerer Versicherer zu bedienen. Erfüllungsgehilfe im Wettbewerb stehender Auftraggeber zu sein, ist ein totaler Widerspruch mit dem wahren Ziel, den Produktverkauf zu vernebeln.

Kunden unserer Zeit haben in großer Zahl aus historischen Gründen keine ausreichende wirtschaftliche Ausbildung für das Alltagsleben. Daher braucht es für Kunden eine möglichst einfache und klare Struktur der Beraterformen, die es ihnen ermöglicht, schon „Lichtjahre“ entfernt zu erkennen und vor allem ohne eine Sekunde nachdenken zu müssen, auf welcher zivilrechtlichen Seite der Anbieter steht.

Agenten können eben nur Produktverkäufer eines Auftraggebers sein, wie immer sie versuchen, sich daraus winden zu wollen. Produktverkauf ist in Ordnung. Warum also die permanenten Verrenkungsversuche?

Wer aber auf der Kundenseite stehen will, muss sich vom Berufsbild Agent verabschieden und die Qualifikationen Makler und / oder Diplomierter Treuhänder erwerben. Alles andere ist ein Widerspruch und führt wiederholt zu Kollisionen diverser Art, die den Beratungsberufen in ihrer Gesamtheit schaden.

Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Artikel: „„Es geht nicht darum, Quasimakler zu sein“”.

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