Warnsignal

9.2.2012 – Wiederholt hat RA Dr. Brandl öffentlich gemacht, dass zur Absicherung für selbstständige Wertpapierberater nur der Audio-Videobeweis bei Gericht als Beweismittel gegen Kunden Geltung hat. Gesetzliche Regelungen haben bei Gericht offensichtlich keine Gültigkeit mehr.

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Hier greift die anglikanische Verhaltensweise, die nach dem Einzelfall in freier Beweiswürdigung beurteilt. Was für die Wertpapierberatung gilt, kann anderswo allerdings nicht anders gelten. Ein Paradoxon, dass gerade der parlamentarische Rechtsstaat von der Gerichtsbarkeit ausgehebelt wird. Das sollte dem Gesetzgeber eine Warnung sein.

Aber auch den Kunden. Wer als unfähig erkannt wird, Texte zu verstehen, ist ein Fall zumindest für die Sachwalterschaft. Im Anlassfall sollte vom unterlegenen Berater mE ein Verfahren auf Rechtsunfähigkeit gegen Kunden als Musterprozess geführt werden.

Gerade die WAG-Novelle 2011 mit noch wackligeren Regelungen wie etwa dem Papiertiger „Solidarhaftung“ oder die Aufweichung der Beraterqualifikation durch eine so genannte „Zugangsverordnung“ ohne Befähigung löscht tendenziell die selbstständige Wertpapierberatung in kleinen Schritten aus. Ohne eigene Vermögenschadenhaftpflicht ist die selbstständige Wertpapierberatung ohnehin selbstvernichtend.

Die unabhängige Wertpapierberatung ist mit der WAG-Novelle 2011 gegen die EU-Interessen, aber ohne öffentliche Wahrnehmung, vorerst terminiert worden. „Man“ will jetzt schauen, wie sich die Neuregelung auswirkt, hört man aus Parlamentskreisen.

Von der Gerüchtebörse hieß es bereits 2011, dass auf Ministerialebene die Eliminierung der selbstständigen Wertpapierberatung das angestrebte Ziel war. Wir sind auf bestem Weg dahin.

Maßnahmen gegen die Kundeninteressen sind selten langlebig. Das schenkt Zuversicht und sollte auch den Produktverkaufsfans ein Warnsignal sein.

Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Artikel: „Der Horizont des Anlegers und die Pflicht des Beraters”.

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