Wahlfreiheit einräumen

15.8.2013 – Bei solchen Urteilen ist es wieder einmal an der Zeit, die Sinnhaftigkeit derartiger Zwangsversicherungen im 21. Jahrhundert zu hinterfragen, vor allem das Preis-Leistungsverhältnis sollte mit privatwirtschaftlichen Anboten verglichen werden.

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Es wäre längst an der Zeit, die tönernen Riesen der gesetzlichen Zwangsbeglückung ins Ausgedinge zu stellen und den Betroffenen selbst entscheiden zu lassen, will er staatlich oder privat versichert sein – warum geht es denn in Deutschland?

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Wie mit der Zeit auch der Unfallversicherungs-Schutz vergeht”.

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