Wahlfreiheit

17.8.2010 – Ob ein Makler jene Leistungen, die über die vermittlungsakzessorischen hinausgehen, honoriert bekommt oder nicht, hängt doch alleine davon ab, ob er das selbst will, bzw. er diese Leistungen bei seinem Gegenüber als entgeltlich durchsetzen kann. Den behaupteten Wettbewerbsnachteil vermag ich nicht zu erkennen, abgesehen davon irritiert mich die Gleichsetzung des Maklers mit „anderen Versicherungsvermittlern“. Oder habe ich übersehen, dass sich für „andere Versicherungsvermittler“ die Honorarfrage schon gewerberechtlich gar nicht stellt? Offen gestanden verstehe ich nicht, wieso der Versicherungstreuhänder bei manchen derartige Aggressionen auslöst. Seien wir doch froh, dass es Menschen gibt, die das Berufsbild weiterentwickeln und für mehr Wissen und für Qualitätssteigerungen bereit sind, Zeit und Geld aufzuwenden.

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Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Leserbrief: „Wettbewerbsnachteil”.

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