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Wächter des Marktes

8.2.2010 – Es ist klar, dass ein Versicherungsmakler nicht zusehen kann, wenn sein Klient über Jahre oder Jahrzehnte in einen Vertrag einzahlt, der keine Ertragschancen mehr besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob das selbst vermittelte oder Fremdpolizzen sind. Dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Zukunftsvorsorge aus politischen Gründen eher husch-husch formuliert worden sind, ändert nichts an der Berechtigung dieses wichtigen Vorsorgeproduktes. Die Turbulenzen der letzten beiden Jahre waren auch tatsächlich unvorhersehbar – jedenfalls für die, die das Desaster nicht angerichtet haben. Nun muss aber nachjustiert werden – sowohl vom Gesetzgeber, als auch von den Produktanbietern. Einmal mehr unverständlich ist die Zurückhaltung der Aufsichtsbehörde. Ob Garantieprodukte, ob ausländische Versicherungen in Schieflage – stets sehen wir nur den warnenden Finger im nachhinein, aber keine konkreten Informationen. Wir Makler werden den Anbietern klare Fragen stellen müssen und wir müssen auch klare Antworten einfordern. Eine Presseaussendung alleine ist womöglich zuwenig. Überhaupt keine Reaktion zu zeigen – wie von den meisten Kreditinstituten bislang zu registrieren ist – ist wohl auch eine Antwort.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Verlust an Vertrauen nicht absehbar”.

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