Vorteile für Bankmitarbeiter und Autohändler?

4.7.2012 – Wenn die Richtlinie in dieser Form umgesetzt wird und ich die genannte Ausnahmeregelung richtig intrpretiere, dann braucht z.B. der am Bankschalter nebenbei auch als Versicherungsagent tätige Mitarbeiter die Provision für eine vermittelte Eigenheimversicherung mit einer Jahresprämie von EUR 500,-- nicht offen zu legen. Weil erstens die Versicherungsvermittlung nicht seine Haupttätigkeit ist und zum anderen die Jahresprämie 600,-- Euro nicht übersteigt. Der wirklich unabhängige Makler hingegen müsste das schon, weil es ja sein Haupteinkommen ist. Das Gleiche würde dann für den Autohändler bei der Vermittlung einer Kfz-Versicherung gelten.

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Na, dann gute Nacht unabhängiger Maklerstand! Und es lebe das Bankwesen, welches es am besten versteht, sich gegen alle anderen in der Gesellschaft durchzusetzen und welche sie dafür dann in der Not auch noch „durchfüttern“ dürfen.

Hans Lungenschmid

lungenschmid.keg@ktv-ternberg.at

zum Artikel: „Entwurf für neue Vermittlungs-Richtlinie liegt vor”.

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