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Vortäuschung

13.10.2008 – Macht man den Kunden transparent, dass sie eine Vollmacht für den Versicherer unterschreiben, nicht wie vermeintlich und irreführend „vorgetäuscht“, dem Agenten (wer weiß schon genau, als was sich diese Leute bezeichnen), würde so mancher seine Unterschrift verweigern. Meines Erachtens handelt es sich dabei um eine strafrechtliche Handlung, weil eine arglistige Täuschung des Kunden vorliegt.

Egal, wie Agenten darüber denken: Es ist eine Frage der Aufrichtigkeit, der Seriosität und des allgemeinen Ansehens, wie sich der einzelne verhält. Auch bei uns Maklern gibt es so manches Fehlverhalten, aber: diese Leute ziehen sich selbst über kurz oder lang aus dem Markt. Wie heißt es so schön: Lügen haben kurze Beine ... und nur der Schwache hat Täuschungen notwendig, um zumindest kurzfristig zu Erfolgen zu kommen. In diesem Sinn, Kollegen: Schuster bleib bei Deinen Leisten!

Bernhard Kaltenegger

b.kaltenegger@vb-kaltenegger.at

zum Leserbrief: „Selbstentmündigung des Kunden durch Vollmacht?”.

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