Vorsicht ist geboten

4.5.2010 – Der Beitrag bringt es auf den Punkt, was viele Makler regelmäßig wurmt! Denn Versicherungen können sich über viele Seiten darin ergehen, was denn das neue Produkt für einen Vorteil hat. Nur wenn es um die Verschlechterungen geht, dann herrscht plötzlich Stille im Wald. Fragt man nach, wo nun die Verschlechterungen liegen, dann bekommt man das alte und das neue Bedingungswerk und darf sich selbst abmühen. Eine Synopse ist zumeist nicht zu bekommen!

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Doch ob das Verhalten der Versicherungen nun in Ordnung ist oder nicht, es ändert nicht an unser Verpflichtung als Makler. Und so ist gerade bei Konvertierungen in den Sparten Rechtsschutz (häufig Streitigkeit bezüglich Finanzprodukten ausgeschlossen), Unfall (immer mehr Sportarten ausgeschlossen) und Buft (manche Krankheiten neuerdings ausgeschlossen) besonders vorsichtig umzugehen. Den empfohlenen Konvertierungsvermerk am Antrag kann ich nur 100-prozentig unterstützen.

Gerald Layr - Maklerteam

gerald.layr@maklerteam.at

zum Artikel: „Die Schattenseiten der „Highlights””.

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